Wo einst die Kokerei Hansa für Rauch, Hitze und harte Arbeit stand, entsteht zur Internationalen Gartenausstellung 2027 ein Zukunftsgarten in Dortmund, der Industriekultur und Natur auf besondere Weise verbindet. Die IGA 2027 soll als großes Fest in ganz Dortmund erlebbar sein: im Zukunftsgarten in Huckarde und Mengede, aber auch in der gesamten Stadt, ob in den städtischen Parks oder im privaten Garten. Die Bürger:innen und Gäste sollen Dortmund neu entdecken und sich der großen Leitfrage der IGA stellen "Wie wollen wir morgen leben?". Und was ist besser geeignet, um sich mit gesellschaftlich relevanten Zukunftsthemen auseinanderzusetzen, als Kunst und Kultur! Die Stadt Dortmund stellt daher Sonderfördermittel für Kulturprojekte während der IGA bereit. Die Projekte müssen immer eine Verbindung zwischen Kunst und Natur bzw. Garten aufweisen. Der Bewilligungszeitraum geht vom 01. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027, der Durchführungszeitraum ist begleitend zur IGA 2027 zwischen dem 23. April 2027 und dem 17. Oktober 2027. Das Sonderförderprogramm GartenKunstFest richtet sich an professionelle Künstler:innen aller Sparten aus Dortmund. Es stehen pro Projekt max. 5.000 Euro zur Verfügung.
Wann ist eine Antragstellung möglich?
Die Bewerbungsphase für Projektumsetzungen läuft vom 19. Mai bis zum 31. August 2026 (23:59 Uhr). In diesem Zeitraum können Bewerbungen per E-Mail beim Kulturbüro der Stadt Dortmund eingereicht werden. Die Bewerbung gilt als eingegangen, wenn die erforderlichen Unterlagen dem Kulturbüro vollständig vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Inhaltliche Kriterien
Förderfähig sind Projekte in Dortmund, die sich künstlerisch mit der thematischen Verbindung von Kunst und Natur bzw. Garten beschäftigen, einen öffentlichen Charakter mit Publikum haben und denen ein professionell künstlerischer Anspruch zugrunde liegt. Die Projekte können im gesamten Dortmunder Stadtgebiet realisiert werden, mit Ausnahme des Zukunftsgartens (IGA-Gelände). Interdisziplinäre und spartenübergreifende Ansätze sowie Kooperationen zwischen unterschiedlichen Partnern werden ausdrücklich begrüßt. Grundsätzlich werden primär Vorhaben der Freien Kulturszene Dortmunds gefördert, die wesentliche Impulse für den gesellschaftlichen Dialog geben, gemeinschaftsfördernd sind und zukunftsorientiert Diskurse anstoßen. Bei allen Projekten ist die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich zwingend einzuhalten. Bitte verwenden Sie den Online-Honorarrechner der Stadt Dortmund als Hilfestellung zur Berechnung von Mindesthonoraren für Künstler:innen und Kreative.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Natürliche Personen mit Wohnsitz in Dortmund, die ihren Lebensunterhalt maßgeblich als professionelle Künstler:innen/Kulturschaffende bestreiten.
- Vorstandsmitglieder von Vereinen mit Sitz in Dortmund, wenn die Vereine erkennbar professionell künstlerisch tätig sind und oder andere, vergleichbare und gemeinnützige juristische Personen.
- Künstlerische Leitungen oder Verwaltungsleitungen Freier Kulturzentren aus dem Dortmunder Stadtgebiet.
Wie werden Anträge eingereicht?
Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformular, 216 KB, PDF auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind dem Antrag die oben genannten Anlagen beizufügen. Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden. Per Mail oder bei postalischer Einreichung an: shenning@stadtdo.de
Kulturbüro Dortmund
Susanne Henning
Kampstr. 6
44137 Dortmund




